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Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers und Firmenbuch

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/391RdW 2000, 428 Heft 7 v. 15.7.2000

§ 23 AIG
§ 27 Abs 1 AZG
§ 15 HGB
§ 9 Abs 1 VStG

Die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers nach dem AZG endet mit der Abberufung des Geschäftsführers durch Gesellschafterbeschluss oder mit seinem Rücktritt. Auf den Stand des Firmenbuches kommt es nicht an.

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