vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Rügepflichtverletzung bei Abschluss von neuer Hauptmietzinsvereinbarung während aufrechten Bestandverhältnisses

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/241RdW 2000, 276 Heft 5 v. 15.5.2000

§ 12a Abs 1 und 2 MRG, § 16 Abs 1 Z 1 und Abs 8 MRG

Wer die Unzulässigkeit einer Mietzinsvereinbarung nicht rügen kann, weil er im Zeitraum zwischen Abschluss des Mietvertrages und Übergabe des Bestandobjektes nicht Mieter war, kann keine Rügepflicht verletzen, sodass er von der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsüberschreitung nicht ausgeschlossen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!