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Vertrag in Schwebezustand, wenn grundverkehrsbehördliche Genehmigung später beabsichtigt

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/240RdW 2000, 275 Heft 5 v. 15.5.2000

§ 879 ABGB

Der Vertrag ist von Anfang an nichtig, wenn die Vertragsparteien die grundverkehrsbehördliche Genehmigung ihrer genehmigungspflichtigen Verträge gar nicht beantragen wollen, weil sie davon ausgehen, dass die Genehmigung versagt würde.

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