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Bildungsdienstleistungen durch Bildungseinrichtung eines Franchisegebers gegenüber Arbeitnehmern von Franchisepartnern sind BFB-begünstigt

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/226RdW 2000, 256 Heft 4 v. 15.4.2000

§ 4 Abs 4 Z 8 EStG

§ 4 Abs 4 Z 8 lit b EStG sieht für die Inanspruchnahme eines Bildungsfreibetrages (BFB) vor, dass die Aus- oder Fortbildungsdienstleistungen nach der tatsächlichen Geschäftsführung der (Bildungs-)Einrichtung einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden müssen.

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