SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/227RdW 2000, 256 Heft 4 v. 15.4.2000
§ 37 Abs 5 EStG 1988 sieht den Hälftesteuersatz für Veräußerungs- und Übergangsgewinne ua dann vor, wenn der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt.