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Aufnahme einer neuerlichen Erwerbstätigkeit nach Betriebsveräußerung bzw -aufgabe

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/227RdW 2000, 256 Heft 4 v. 15.4.2000

§ 24 Abs 6 EStG, § 37 Abs 5 EStG

§ 37 Abs 5 EStG 1988 sieht den Hälftesteuersatz für Veräußerungs- und Übergangsgewinne ua dann vor, wenn der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt.

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