§ 4 Abs 3 EStG
Im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist für die Erfassung von Betriebsausgaben grundsätzlich der (Geld-)Abfluss (§ 19 EStG) maßgebend. Allerdings sind willkürliche Zahlungen auch bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht zu berücksichtigen (vgl etwa Doralt, EStG3, Kommentar, § 4, Tz 193; BMF, SWK 1993, A 417).