vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlust der Gemeinnützigkeit bei verdeckter Gewinnausschüttung

SteuerrechtRdW 2000/221RdW 2000, 252 Heft 4 v. 15.4.2000

Unentgeltliche Nutzungsüberlassung und ähnliche vGA stehen der Gemeinnützigkeit entgegen.

§ 39 Z 2 BAO normiert als eine der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit: „Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!