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AbgÄG 1998: „Verunglückte“ Abspaltungen nur mehr eingeschränkt steuerpflichtig

SteuerrechtThomas WalterRdW 2000/222RdW 2000, 252 Heft 4 v. 15.4.2000

Abspaltungen, die nicht unter das UmgrStG fallen, führen bei Gesellschaftern, die die Beteiligung an der abspaltenden Körperschaft im Privatvermögen halten, nur mehr nach Maßgabe der§ 30 § 31 Abs 1 EStGzur Steuerpflicht.

1. Ausgangsfall

Eine Kapitalgesellschaft spaltet auf eine andere Kapitalgesellschaft eine Liegenschaft ab. Die übernehmende Kapitalgesellschaft gewährt hierfür als Gegenleistung neue Anteile.

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