Das Vorsteuer-Erfordernis der exakten Rechnung iSd§ 11 UStGhat in zwei neuen Judikaten des VwGH eine besondere Rolle gespielt.
Nach der Rsp des VwGH setzt der Vorsteuerabzug eine Rechnung voraus, die exakt den in § 11 UStG 1994 festgelegten Voraussetzungen entspricht. Diese Auffassung des VwGH hat sich in der jüngsten Judikatur sowohl zugunsten als auch zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgewirkt.