Namens- und Kennzeichnungsvorschriften für Unternehmen finden sich weit verstreut in der österreichischen Rechtsordnung. Neben den für alle Gewerbetreibenden geltenden Bestimmungen der§§ 63 ff GewOgibt es beispielsweise durchaus unterschiedliche Regelungen im HGB, KSchG, DSG 2000 usw. Der Beitrag versucht, ausgehend von den gewerberechtlichen Vorschriften, die wachsende Bedeutung dieser Bestimmungen gerade für den elektronischen Geschäftsverkehr aufzuzeigen und eine Harmonisierung anzuregen. Eine wichtige Rolle dabei könnte auch das zentrale Gewerberegister spielen.