§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 42 StGB
1. Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nach§ 27 Z 1 dritter Fall AngGbedingt keine besondere Vertrauensstellung des AN.
2. Nach der Rsp kommt es bei einem strafgesetzwidrigen Verhalten des AN aus dem Bereich der Eigentumsdelikte nicht auf den Wert der Sache an, auf den sich das verpönte Verhalten bezogen hat.