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Entlassung wegen Straftaten eines Gemeindebediensteten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/149RdW 2000, 174 Heft 3 v. 15.3.2000

§ 37 Abs 2 Vlbg GBedG, § 123 Vlbg GBedG, § 131 Abs 1 lit b Vlbg GBedG

1. Selbst wenn man an außerdienstliches Verhalten keinen so strengen Maßstab anlegt wie an das Verhalten im Dienst, kann ein Gemeindebediensteter, der wegen mehrerer Straftaten (im Familienbereich) verurteilt wurde, wegen Vertrauensunwürdigkeit berechtigt entlassen werden.

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