Gemäß § 124b Z 37 EStG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, das In-Kraft-Treten der Bestimmungen über die Spekulationsertragsbesteuerung (ua § 30 Abs 1, 2 und 8) bis spätestens 30. 9. 2001 zu verschieben. Der Bundesminister für Finanzen hat mit Verordnung BGBl II 2000/79 vom 7. 3. 2000 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht.