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Keine gänzliche Entfernung historischer Daten aus Firmenbuch

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/66RdW 2000, 92 Heft 2 v. 15.2.2000

§ 31 FBG
§ 77a Abs 2 KO

Die am 1. 5. 1999 in Kraft getretene Sonderregelung des§ 77a Abs 2 KOidF des Insolvenzverwalter-Entlohnungsgesetzes (IVEG)BGBl I 1999/73ordnet keine Löschung der Daten im Sinne einer gänzlichen Entfernung (Vernichtung) aus dem Firmenbuch an und stellt keineswegs eine derogierende lex specialis zu§ 31 FBGdar.

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