§ 1 Winkelschreiberverordnung
§ 37 Abs 3 Z 11 MRG
§ 8 Abs 3 RAO
Eine in den Satzungen eines nicht auf Gewinn ausgerichteten Mieterschutzvereines vorgesehene - zulässige - Vertretung seiner Mitglieder vor Verwaltungsbehörden, Gerichten und sonstigen Stellen ist grundsätzlich nicht als Winkelschreiberei anzusehen.