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Die Getränkesteuer im Licht der Rechtskraft des EuGH-Urteils - kein landesgesetzliches „Overruling“

SteuerrechtReinhold BeiserRdW 2000/687RdW 2000, 707 Heft 11 v. 15.11.2000

Seit dem Urteil desEuGH vom09.03.2000stellt sich die Frage, ob die landesgesetzlichen Bereicherungsverbotsgesetze die Rückzahlung der Getränkesteuer in den vor diesem Urteil bereits anhängigen Rückerstattungsverfahren oder Rechtsmittelverfahren verhindern können. Im Schrifttum ist darüber heftig diskutiert worden1)1) ZB Fraberger, ÖStZ 2000/877; Huber, ÖStZ 2000/597; Bruckner / Keppert, ÖStZ 2000/346; Hollik, SWK 2000/23/24, S 617 ff; Ehrke, ÖStZ 2000/518; Zorn / Fraberger, SWK 1999/22, S 494 ff.. Die Rechtskraft des Urteils erübrigt solche Diskussionen: Alle Staatsorgane der Gesetzgebung und Vollziehung haben diesen Urteilsspruch unverzüglich umzusetzen. Das Urteil lässt keinen Raum für die Anwendung der landesgesetzlichen Bereicherungsverbote.

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