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Zuwendungen an den Versöhnungsfonds als Betriebsausgaben

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/688RdW 2000, 711 Heft 11 v. 15.11.2000

§ 4 Abs 4 EStG 1988

Zuwendungen von Betrieben, die als humanitäre Geste gegenüber ehemaligen Zwangsarbeitern an den Versöhnungsfonds geleistet werden, sind betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgaben anzusehen.

BMF , 08. August 2000

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