SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/688RdW 2000, 711 Heft 11 v. 15.11.2000
Zuwendungen von Betrieben, die als humanitäre Geste gegenüber ehemaligen Zwangsarbeitern an den Versöhnungsfonds geleistet werden, sind betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgaben anzusehen.
BMF , 08. August 2000