§ 1 AHG
§ 1 Vlbg RPG, § 2 Vlbg RPG, § 3 Vlbg RPG, § 14 Vlbg RPG, § 21 Vlbg RPG
Zweck der Raumplanung ist nicht die Regulierung gewerberechtlichen Bedarfs oder der Schutz bestehender Gewerbebetriebe vor unerwünschter Konkurrenz. Vielmehr geht es darum, vorausschauend und planmäßig die Nutzung von Grundflächen zu gestalten.