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„Tierisches“ aus dem Reiserechtvon „A“ (wie „Affenbiss“) bis „Z“ (wie „Ziegenbock“)

WirtschaftsrechtMichael WukoschitzRdW 2000/638RdW 2000, 653 Heft 11 v. 15.11.2000

Den allgemein zumeist mit positiven Assoziationen belegten Tieren kommt - soweit sie reiserechtliche Relevanz erlangen - bei idR ungelegenem Auftreten die unangenehme Funktion eines (zumindest behaupteten) „Reisemangels“ zu, wovon nicht nur eher ungeliebte Gattungen wie Insekten betroffen sein können, sondern etwa auch Katze und Hund, die im Übrigen geradezu als „Freund des Menschen“ gelten1)1) Noll hat daher in seinen „Murphy-Gesetzen über Reisereklamationen“ (RRa 1994, 86) die Tiere (reiserechtlich) wie folgt eingeteilt:.

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