Die grundsätzliche Aufhebung der Anonymität von Sparbüchern ist mit 1. 11. 2000 erfolgt. Der österreichische Gesetzgeber hat weiters die Ein- und Auszahlungsbestimmungen für Sparbücher geändert und außerdem eine befristete Befreiung von der Schenkungssteuer bis 30. 6. 2002 geschaffen. Der Beitrag stellt die neue Rechtslage im Hinblick auf BWG und ErbStG dar.