Gegen das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern BGBl I 2000/45 bestehen im Wesentlichen die Bedenken, dass die Erlassung des Bundesgesetzes gegen die kompetenzrechtlichen Vorschriften des B-VG verstößt. In den Bestimmungen des Bundesgesetzes werden preisrechtliche Regelungen erblickt, die mit Ausnahme der durch Art II Preisgesetz gedeckten bundesrechtlichen Bestimmungen im Wege der Generalklausel des Art 15 B-VG in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.