Seitens des BMF wurde eine Liste von Fahrzeugen veröffentlicht, die steuerlich nicht als Personen- oder Kombinationskraftwagen gelten und damit nicht den Einschränkungen hinsichtlich Vorsteuerabzug, IFB und AfA unterliegen. Die Liste (Stand 1. 8. 2000) ist auch im Internet unter www.bmf.gv.at/steuern abrufbar.
RdW 2000, 581