Im Zuge der Kapitalmarktoffensive der Bundesregierung wurde die Börsenumsatzsteuer (Teil III des Kapitalverkehrsteuergesetzes) mit Wirkung ab 1. 10. 2000 abgeschafft. Die Aufhebung erfolgte durch eine auf Grundlage des § 38 Abs 3a des Kapitalverkehrsteuergesetzes ergangene Verordnung vom 29. 9. 2000 BGBl II 2000/324, durch die § 2 der Verordnung vom 8. 2. 2000 BGBl II 2000/79, die unter anderem das Außer-Kraft-Treten der Börsenumsatzsteuer geregelt hatte, geändert wurde.