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Börsenumsatzsteuer (BUSt) mit 1. 10. 2000 abgeschafft

RdW AktuellRdW 2000/559RdW 2000, 581 Heft 10 v. 15.10.2000

Im Zuge der Kapitalmarktoffensive der Bundesregierung wurde die Börsenumsatzsteuer (Teil III des Kapitalverkehrsteuergesetzes) mit Wirkung ab 1. 10. 2000 abgeschafft. Die Aufhebung erfolgte durch eine auf Grundlage des § 38 Abs 3a des Kapitalverkehrsteuergesetzes ergangene Verordnung vom 29. 9. 2000 BGBl II 2000/324, durch die § 2 der Verordnung vom 8. 2. 2000 BGBl II 2000/79, die unter anderem das Außer-Kraft-Treten der Börsenumsatzsteuer geregelt hatte, geändert wurde.

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