Nicht ein Rückzugsgefecht gegen die offenbar im Durchbruch befindliche Gründungstheorie ist der Zweck des Beitrags, sondern die Möglichkeiten zu einer einschränkenden Interpretation des aktuellen EuGH-Urteils auszuloten. Im Anschluss daran werden die unter Umständen auch vorteilhaften Auswirkungen für das österreichische Gesellschaftsrecht untersucht.