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E-mail-Werbung zulässig?

WirtschaftsrechtClemens ThieleRdW 1999, 386 Heft 6 v. 15.6.1999

Der althergebrachte Grundsatz „Wer nicht wirbt - stirbt“ behält auch für den virtuellen Marktplatz des Cyberspace seine Gültigkeit. Die Direktansprache durch E-Mail zählt zu den neusten Werbeformen. Bei dieser Art der telekommunikativen Werbung handelt es sich um modernstes Direktmarketing.Nachfolgend wird ihre (wettbewerbs-)rechtliche Zulässigkeit unter Bezugnahme auf deutsche und US-amerikanische Erfahrungen näher untersucht.

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