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Geltungsbereich der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung

WirtschaftsrechtFriedrich H. KnöblRdW 1999, 389 Heft 6 v. 15.6.1999

Die Zulässigkeit von Vertriebs- und Werkstättenverträgen, mit welchen die Partner der Vertriebsnetze eng an die Hersteller gebunden werden, wird nunmehr durch die GVO Nr 1475/95 als sekundäres Gemeinschaftsrecht geregelt. Vertragsklauseln, die dagegen verstoßen, sind nichtig. Die Folgen dieser Nichtigkeit sind nach dem einschlägigen nationalen Recht zu beurteilen.

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