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Abgrenzung Handelsgeschäfte - Privatgeschäfte eines Kaufmannes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 343 Heft 5 v. 15.5.1999

§ 343 HGB, § 344 HGB

Geschäfte, die mit dem Betrieb eines Handelsgeschäftes zumindest in einem mittelbaren Zusammenhang stehen, sind Handelsgeschäfte iSd § 343 HGB, solange das Geschäft nur irgendwie dem Interesse des Handelsgewerbes, der Erhaltung der Substanz oder der Erzielung von Gewinn dient.

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