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Mietzinsanhebung beim Wechsel des einzigen Komplementärs - Buchhandel ist schützenswert

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 340 Heft 5 v. 15.5.1999

§ 12a Abs 2, 3 und 4 MRG

Der Machtwechsel in der Mieter-Gesellschaft durch den Wechsel des einzigen Komplementärs der KG rechtfertigt jedenfalls eine Mietzinsanhebung. Auf die Gewinn- und Verlustbeteiligung kommt es nicht an.

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