§ 12a Abs 2, 3 und 4 MRG
Der Machtwechsel in der Mieter-Gesellschaft durch den Wechsel des einzigen Komplementärs der KG rechtfertigt jedenfalls eine Mietzinsanhebung. Auf die Gewinn- und Verlustbeteiligung kommt es nicht an.
§ 12a Abs 2, 3 und 4 MRG
Der Machtwechsel in der Mieter-Gesellschaft durch den Wechsel des einzigen Komplementärs der KG rechtfertigt jedenfalls eine Mietzinsanhebung. Auf die Gewinn- und Verlustbeteiligung kommt es nicht an.