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Vertragsrücktritt wegen Vertrauenserschütterung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 335 Heft 5 v. 15.5.1999

§ 918 Abs 1 ABGB, § 1168 Abs 2 ABGB

Die schwerwiegende Erschütterung des Vertrauens in die Person des Vertragspartners kann einen Auflösungsgrund im Sinne der §§ 918 Abs 1 bzw 1168 Abs 2 ABGB darstellen. Selbstverständlich steht in diesem Fall auch dem Werkunternehmer - und nicht nur dem Besteller - das Recht zum Rücktritt vom Werkvertrag zu.

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