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Pfandrechtsvormerkung und Veräußerungs- und Belastungsverbot

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 335 Heft 5 v. 15.5.1999

§ 364 c ABGB
§ 38 lit b GBG, § 41 lit b GBG

Die Vormerkung eines exekutiven Pfandrechtes nach § 38 lit b GBG ist unzulässig, wenn auf einer Liegenschaft ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nach § 364c ABGB einverleibt ist.

OGH 21.10.1998, 3 Ob 185/98x

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