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Ein kleiner Blumenstraußvon Fragen zur juristischen Person

SonderheftRA Dr. Paul DoraltRdW 1999, 263 Heft 4b v. 15.4.1999

Der Beitrag befaßt sich kritisch mit einigen gesetzlichen Bestimmungen des Verbandrechts, nämlich:

Das Hauptgebiet des Jubilars ist das Recht der Handelsgesellschaften. Dieses ist so detailliert und grundsätzlich so durchdacht geregelt1)1) Was dem Umstand zu verdanken ist, daß es sich um ein im wesentlichen aus dem deutschen Rechtsbereich übernommenes Recht handelt; wie lückenhaft, unklar und reformbedürftig hingegen das eigenständig österreichische Gesellschaftsrecht ist, zeigt die Regelung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Vergleiche Kastner / Doralt / Nowotny , Grundriß des Gesellschaftsrechts5, 75., daß sich dem Praktiker in diesem dicht geregelten Rechtsbereich nur selten Fragen stellen, deren Beantwortung die Befassung mit Grundlagen der juristischen Person erforderlich machen würde.

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