Öffentliche Übernahmeangebote für Anteile an börseorientierten Aktiengesellschaften sind einem Marktverfahren unterworfen. Die Abgabe eines Konkurrenzangebots gibt dem Anleger eine Rücktrittsmöglichkeit vom Erstangebot. Je nach Art des Erstangebots kann das Konkurrenzangebot darauf zielen, selbst die Kontrolle zu erlangen oder das Erstangebot zu vereiteln.