In der Literatur ist die Haftung des Stiftungsvorstandes bislang nur vereinzelt behandelt worden2), im Vordergrund standen nach Inkrafttreten des PSG zunächst Fragen des Anwendungsbereiches der Privatstiftung und der inneren Organisation. Nach über fünf Jahren Erfahrung mit dieser neuen Rechtsform, die rasch große Verbreitung und einen sehr vielfältigen Anwendungsbereich gefunden hat, werden aber in der Praxis vermehrt Fragen nach den Aufgaben, der Sorgfalt und der Verantwortlichkeit des Stiftungsvorstandes gestellt.