Die Rechtsstellung des Kommanditisten im Gesellschaftsrecht ist durch die Bestimmungen des HGB vorgegeben und weitestgehend frei von Rechtsproblemen. Das Abgabenrecht hält sich aber in bezug auf den Kommanditisten in vielen Bereichen nicht an die handelsrechtlichen Vorgaben und schafft abweichende Regelungen bzw kommt zu vom Gesellschaftsrecht abweichenden Ergebnissen.