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Der Schutz von Internet Domain Namen nach UWG

WirtschaftsrechtMag. Margit Brandl, V.-Ass. Mag. Markus FallenböckRdW 1999, 186 Heft 4a v. 15.4.1999

Das Internet wird in zunehmendem Maße von Unternehmen zu Präsentations- und Verkaufszwecken genutzt. Die Auffindbarkeit des Informationsangebotes in der immer noch „anarchischen“ Struktur des Internet hängt dabei wesentlich von der einprägsamen Wirkung des Domain Namens ab, der eine bestimmte Homepage bezeichnet. Immer öfter werden daher in Werbeanzeigen oder Fernsehspots diese Internet-Adressen angegeben. Damit rücken auch die wettbewerbsrechtlichen Aspekte von Domain Namen in den Vordergrund, auf die dieser Beitrag vertiefend eingeht.

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