Der Effekt der Umwandlung (gem UmwG) lässt sich auch durch eine nichtverhältniswahrende Spaltung erreichen. In diesem Zusammenhang von Rechtsmissbrauch zu sprechen, wäre verfehlt.
Wien
Der in RdW 1998, 654, veröffentlichte Kurzartikel behandelt den Ausschluss der Minderheit aus einer Kapitalgesellschaft durch Beschluss des 9/10-Mehrheitsgesellschafters.