§ 3 Abs 1 Z 4 EStG
Gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit a EStG 1988 sind das Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung von der Einkommensteuer befreit. Im Rahmen der durch BGBl I 1999/10 („Vertragsbedienstetenreformgesetz“) erfolgten Änderung des B-KUVG wurde das „Wochengeld“ auf „Sonderwochengeld“ umbenannt und steht nunmehr auch bestimmten Vertragsbediensteten zu. Da es sich dabei um dem Wochengeld vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung handelt, können diese Leistungen unter die Steuerfreiheit des § 3 Abs 1 Z 4 lit a EStG 1988 subsumiert werden.