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Die Kommunalsteuer im Wandel der RechtsprechungZugleich eine Besprechung von Taucher, Kommunalsteuer-Kommentar

SteuerrechtFriedrich FrabergerRdW 1999, 177 Heft 3 v. 15.3.1999

In diesem Beitrag zeigt der Autor anhand aktueller praktischer Fragestellungen zum KommStG den Wert des neuen Kommentars zur Kommunalsteuer von Taucher auf.

Wirtschaftsuniversität Wien

Die mit dem Steuerreformgesetz 1993 (BGBl 1993/818) eingeführte Kommunalsteuer war von der steuerpolitischen Konzeption als Ersatz für die - gemeinsam mit der Gewerbesteuer entfallende - Lohnsummensteuer gedacht. Es wurde allerdings der Kreis der Steuerpflichtigen erweitert, die Bemessungsgrundlage revidiert und der Steuersatz bundeseinheitlich mit 3 % festgesetzt.

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