§ 175 ASVG, § 176 Abs 1 Z 5 ASVG
1. Aus § 176 Abs 1 Z 5 ASVG ergibt sich, dass Unfälle, die sich im Rahmen außerberuflicher Schulungs-(Fortbildungs-)Kurse ereignen, grundsätzlich keinen Versicherungsschutz genießen (somit keine Arbeitsunfälle sind). Hierbei ist es irrelevant, ob der Besuch eines solchen außerberuflichen Kurses geeignet war, das berufliche Fortkommen des Versicherten zu fördern.