Die steuerneutrale Überbindung der Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs 10 UStG ist seit der Streichung des § 12 Abs 14 UStG samt Adaptierung des § 12 Abs 15 UStG durch das Budgetbegleitgesetz 1998 nicht mehr möglich. Es besteht nunmehr die Möglichkeit der steuerpflichtigen Behandlung von Grundstücksumsätzen, was zur Entbindung von der Verpflichtung zur Vorsteuerkorrektur führt. Die negativen Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die unentgeltliche Übertragung von Unternehmen im Familienverband dürften vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein und lassen die Beibehaltung der Vorsteuerweiterleitung nach § 12 Abs 15 UStG erstrebenswert erscheinen.