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Börsekurs und UnternehmenswertEine neue Entscheidung des deutschen BVerfG

WirtschaftsrechtChristian NowotnyRdW 1999, 761 Heft 12 v. 15.12.1999

Nach einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts ist bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, die das Ausscheiden von Gesellschaftern zur Folge haben, die Höhe einer angemessenen Abfindung aufgrund einer Unternehmensbewertung nach anerkannten Methoden oder gegebenenfalls nach dem höheren Börsekurs zu bemessen.

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