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Liquidationsüberschüsse einer Privatstiftung aus der Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1999, 755 Heft 11 v. 15.11.1999

§ 13 KStG

Privatstiftungen sind nach § 13 Abs 2 Z 4 KStG 1988 mit Einkünften iSd § 31 EStG 1988 befreit. Es sind daher Überschüsse aus der Veräußerung in- und ausländischer Anteile außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei. Die Steuerbefreiung bezieht sich nach § 31 Abs 2 Z 1 EStG 1988 auch auf Überschüsse aufgrund der Liquidation in- und ausländischer Körperschaften, unabhängig von der Höhe der Beteiligung und unabhängig von der steuerlichen Beurteilung des Vorganges im Ansässigkeitsstaat der Körperschaft.

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