Art I UmgrStG
Die Funktion einer durch den Kauf eines Mitunternehmeranteils bedingten Verteilung des Kaufpreises auf die gekauften Quoten des Vermögens der Mitunternehmerschaft besteht zwar nur in der in einer Ergänzungsbilanz dargestellten zusätzlichen Vermögensdarstellung, die aber ebenso wie beim Kauf eines Einzelunternehmens volle einkommensteuerliche Wirkungen hinsichtlich der Weiterentwicklung der steuerlich maßgebenden Buchwerte vermittelt. Die Ergänzungsbilanzaktiva und uU -passiva sind daher untrennbar mit dem Mitunternehmeranteil verbunden, sodass die seit Jahrzehnten bestehende Interpretation, wonach das Ergänzungsbilanzkapital bei Umgründungen zwingend dem Mitunternehmeranteil folgt, Ausdruck des allgemeinen Steuerrechts ist.