§ 8 KStG
Es ist auf die seit Inkrafttreten des KStG 1988 vertretene Auffassung des Bundesministeriums zu verweisen, nach der Nutzungseinlagen in Körperschaften steuerlich unbeachtlich sind, dh, weder bei der Körperschaft im Wege des Ansatzes von Betriebsausgaben noch beim Anteilsinhaber im Wege des Ansatzes von (Betriebs-)Einnahmen steuerwirksam sind. Das Bundesministerium hat es allerdings den Abgabenbehörden freigestellt, eine gegenteilige Auffassung zu vertreten. Eine einen Anteilsinhaber betreffende VwGH-Beschwerde ist derzeit anhängig (vgl auch RdW 1998, 507).