§ 27 EStG, § 93 ff EStG
Auf Basis der in der Eingabe getroffenen Darstellungen ist von einem Forderungswertpapier - also einer Index-Anleihe - auszugehen. Dies ergibt sich aus der ho Ansicht, wonach bei einer Absicherung des eingesetzten Kapitals von mehr als 20 % ein Forderungswertpapier anzunehmen ist (BMF-Erl vom 11. 3. 1999, GZ 14 0602/2-IV/14/99). Bei einer Index-Anleihe ist folgendermaßen vorzugehen: