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Kapitalertragsteuerliche Behandlung von Zinsswaps in österreichischen Investmentfonds

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1999, 753 Heft 11 v. 15.11.1999

§ 27 EStG, § 93 ff EStG

Ein Zinsswapgeschäft muss - im außerbetrieblichen Bereich - selbst dann zu Einkünften aus § 27 EStG 1988 führen, wenn das Geschäft rechtlich als Tausch der Zinsenansprüche qualifiziert wird. In diesem Fall käme nämlich § 27 Abs 2 Z 3 EStG 1988 zum Tragen, wonach Einkünfte aus der Veräußerung von Zinsenansprüchen den Kapitaleinkünften zuzuordnen sind. Die Annahme von Substanzgewinnen/Substanzverlusten aus einem Zinsswapgeschäft scheidet daher - im Hinblick auf deren Subsidiarität zu den Einkünften aus Kapitalvermögen - von vornherein aus.

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