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Laufende Prämienzahlung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1999, 754 Heft 11 v. 15.11.1999

§ 27 Abs 1 Z 6 EStG 1988

Vom Bundesministerium für Finanzen wird an seiner früher geäußerten Rechtsmeinung (vgl RdW 1990, 329 f) festgehalten, wonach unter dem in § 27 Abs 1 Z 6 EStG 1988 verwendeten Terminus „laufend“ eine während der gesamten Versicherungsdauer zumindest jährlich anfallende Prämienzahlung verstanden wird.

BMF , 13.09.1999

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