§ 4 Abs 4 EStG
Das Bundesministerium für Finanzen hat bereits in zwei Anfragebeantwortungen (vgl RdW 1990, 329 und RdW 1990, 394) seine Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass Versicherungsprämien für Er- und Ablebensversicherungen dann Betriebsausgaben sind, wenn die Versicherung eindeutig dem Betrieb zuzuordnen ist.