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Versicherungsprämien iVm endfälligem Betriebskredit als Betriebsausgaben

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1999, 753 Heft 11 v. 15.11.1999

§ 4 Abs 4 EStG

Das Bundesministerium für Finanzen hat bereits in zwei Anfragebeantwortungen (vgl RdW 1990, 329 und RdW 1990, 394) seine Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass Versicherungsprämien für Er- und Ablebensversicherungen dann Betriebsausgaben sind, wenn die Versicherung eindeutig dem Betrieb zuzuordnen ist.

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